Die Gutverdienerpauschale wird erhöht

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Ein Beitrag von Weert Canzler

 

 

Weert Canzler ist Co-Leiter der Forschungsgruppe
Digitale Mobilität und gesellschaftliche Differenzierung.
Gemeinsam mit seinem Kollegen Andreas Knie wurde
er 2021 mit dem Bertha-und-Carl-Benz-Preis der
Stadt Mannheim ausgezeichnet.

 

 

 


Die Gutverdienerpauschale wird erhöht

Weil es bislang so gut funktioniert hat, werden die Verfechter der Gutverdienerpauschale weiter mit dem Hinweis auf die Krankenschwester an das kollektive soziale Gewissen appellieren. Auch wenn es, wie jetzt, um die Erhöhung der “Pendlerpauschale” geht.

Die Energiepreise gehen derzeit kräftig in die Höhe. Auch Benzin und Diesel sind mehr als ein Drittel teurer als vor einem Jahr. Das trifft besonders die, die auf das Auto angewiesen sind und auf jeden Euro achten müssen. Nun werden diejenigen Stimmen lauter, die eine Entlastung für die Pendlerinnen und Pendler fordern. Die Pendlerpauschale soll steigen.

So kündigte der bayerische Ministerpräsident eine entsprechende Bundesratsinitiative an. Außer von den Grünen wird das Vorhaben von allen Seiten unterstützt. Nun soll die Erhöhung der Pauschale rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Die Grünen argumentieren übrigens mit grundsätzlichen ökologischen Argumenten. Denn eine Subventionierung von langen Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz unterstützt die Zersiedlung. Und die ist bekanntlich einer der Hauptgründe für die Verbreitung von Lebensstilen, die mit einem hohen Energie- und Flächenverbrauch verbunden sind.

Im Vordergrund der aktuellen Diskussion um eine Erhöhung der Entfernungspauschale stehen aber nicht die Klimaveränderungen, sondern die sozialen Folgen drastisch gestiegener Energiepreise. Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Denn die Pendlerpauschale war und ist eine Mittelstandsförderung.

Die Regelung sieht vor, dass die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mit 30 Cent je Kilometer steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden kann. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 35 Cent – was nun auf 38 Cent steigen soll.

Steuergeschenke für Gutverdiener

Zwei Beispiele: Der IT-Spezialist L. mit einem Jahresverdienst von 85.000 Euro fährt 220 Tage im Jahr zu seinem 25 Kilometer entfernten Arbeitsplatz. In seiner Steuerklärung kann er daher über 1.000 Euro Werbepauschale hinaus 1.705 Euro angeben, die dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Er muss 716 Euro weniger Steuern zahlen.

Die Krankenschwester S., die 35.000 Euro verdient, ist an ebenso vielen Tagen mit der gleichen Kilometerleistung unterwegs. Sie kann jedoch nur 540 Euro Steuern sparen. Der Vergleich bringt es auf den Punkt: Wer hohe Steuern zahlt, profitiert. Wer wenig oder keine Steuern zahlt, hat wenig oder nichts von der Entfernungspauschale.

Sozialpolitik ist das also nicht. Im Gegenteil, jede Erhöhung der Entfernungspauschale vergrößert den Unterschied zwischen Gut- und Wenigverdienenden.

Diese Förderung der (oberen) Mittelschicht ist eine seit Jahrzehnten erfolgreich betriebene Klientelpolitik. Gutverdiener haben Steuergeschenke für Gutverdiener durchgesetzt. Mit der Folge übrigens, dass Jahr für Jahr mehr als fünf Milliarden Euro im Staatshaushalt fehlen.

Politik für die eigene Klientel ist legitim, Interessenpolitik ist auch das Kerngeschäft von Gewerkschaften. Doch eine Gutverdienerpauschale sollte dann auch so genannt werden. Dann könnten wir offen darüber diskutieren, ob wir alle eine Pauschale für Gutverdienende übernehmen wollen und damit im Zweifel mithelfen, dass sich die Begünstigten ein größeres Auto leisten oder achselzuckend den Bonus als Trinkgeld für sich verbuchen.

Es gibt bessere Modelle

Will man tatsächlich sozialpolitisch aktiv werden und den Wenigverdienenden einen Ausgleich für höhere Energiekosten geben, dann sind direkte Zahlungen ein gutes Mittel. Ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld, wie es das Umweltbundesamt und auch einige Gewerkschaften schon länger fordern, kommt tatsächlich denen zugute, die es am dringendsten brauchen.

In diesem Modell erhalten alle Haushalte ein „Kilometergeld“ für den nachgewiesenen Arbeitsweg, egal wie er zurückgelegt wird und wie viel Steuern jemand zahlt. In unserem Rechenexempel wären das bei einem Kilometerbetrag von zehn Cent übrigens 550 Euro für den IT-Spezialisten und die Krankenschwester gleichermaßen.

Alternativ gibt es ein zweites sinnvolles Instrument: den sogenannten Klimabonus, eine Pro-Kopf-Pauschale für alle Bürgerinnen und Bürger, die aus den CO₂-Preis-Einnahmen gezahlt wird. So würde zumindest ein Teil der Extraeinnahmen aus der steigenden CO₂-Bepreisung rückvergütet. Dies hätte auf jeden Fall den erwünschten sozialpolitischen Effekt.

Da das unabhängig vom individuellen CO₂-Rucksack passiert, werden zudem diejenigen belohnt, die nur wenig CO₂ verursachen. So kommen der Kampf gegen die Klimakrise und eine effektive Sozialpolitik zusammen.

(Dieser Beitrag erschien ebenfalls auf klimareporter.de)


 

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